Spendenabsetzbarkeit

SPENDENABSETZBARKEIT

Ihre Spende an das Jane Goodall Institute Austria ist seit 6.8.2015 steuerlich absetzbar! Seit 2017 gibt es vom Bundesministerium für Finanzen eine neue  Vorgabe , dass Spenden ab 01.01.2018 rückwirkend für die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 elektronisch von der jeweiligen Spendenorganisation erfasst und elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden müssen.

Für Sie wird es leichter, Spenden von der Steuer abzusetzen! Die von Ihnen geleisteten Spenden und/oder Patenschaftsbeiträge finden Sie gesammelt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (FinanzOnline).

Die folgenden Vorgaben laut Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen müssen dafür erfüllt sein:

  • IHRE Erlaubnis der Datenweitergabe
  • Sie geben uns die Erlaubnis Ihre Spenderdaten an das Finanzamt weiterzuleiten.
  • EINDEUTIGE Zuordnung Ihrer Person
    Die eindeutige Identifizierung Ihrer Person ist durch einen Abgleich mit dem Zentralen Melderegister (ZMR) gegeben. Die Überprüfung erfolgt über das ZMR mit Ihren Vornamen und Nachnamen sowie Geburtsdatum wie im Meldezettel angegeben.

 

Zusammengefasst IHR VORTEIL zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden:

  • Was ist neu bei der Spendenabsetzbarkeit ab 1.1.2017?
    Seit 1. Jänner 2017 geben nicht mehr Sie, der Spender, die Spendensumme des vergangenen Jahres an die Finanzbehörden weiter. Die Weitergabe MUSS von uns, der jeweiligen Organisation, erfolgen. Spenden und Patenschaftsbeiträge an das Jane Goodall Institute Austria werden mit Ihrer Erlaubnis an das Finanzamt übermittelt und erscheinen dort gesammelt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (FinanzOnline). Eine manuelle Eingabe der Spendenbeiträge ist mit 1.1.2017 NICHT mehr notwendig und auch nicht mehr erlaubt.
  • Wie kann ich meine Spenden und/oder Patenschaftsbeiträge weiterhin absetzen?
    Geben Sie uns Ihre einmalige Erlaubnis Ihre Daten an das Finanzamt weiterzuleiten. Schicken Sie uns eine Email an office@janegoodall.at und schreiben Sie uns Ihren Vornamen und Ihren Nachnamen (laut Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum.
  • Warum muss ich mein Geburtsdatum bekanntgeben?
    Um bei einer Namensgleichheit die richtige Person zuordnen zu können, benötigt das Finanzamt das Geburtsdatum.
  • Welche Vorteile habe ich mit der neuen Spendenabsetzbarkeit?
    Sie erteilen uns einmalig Ihre Erlaubnis und finden Ihre Spenden und/oder Patenbeiträge zukünftig gesammelt und direkt in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung. Sie müssen nichts weiter tun.
  • Was muss der Spender tun, wenn er seine Spenden und/oder Patenschaftsbeiträge nicht absetzen möchte?
    Dann müssen Sie nichts tun. Die Weitergabe Ihrer Daten an das Finanzamt bedarf in jedem Fall Ihrer Zustimmung und wird vom Jane Goodall Institute Austria auch nur nach Zustimmung weitergegeben.
  • Wieso und wie viel von meinen Spenden und/oder Patenschaftsbeiträgen kann ich absetzen?
    Spenden Sie wie gewohnt einen beliebigen Betrag an das Jane Goodall Institute Austria. Als Spendenbestätigung dienen Einzahlungsbelege, Kontoauszüge mit entsprechenden Buchungszeilen, Handyrechnungen, Erlagscheine und Ähnliches. (Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden.)
    Bitte bewahren Sie Ihre Belege 7 Jahre auf. Sie können vom Finanzamt im Nachhinein eingefordert werden. Spenden und/oder Patenschaftsbeträge sind nur für einkommenssteuerpflichtige Personen absetzbar, die auf dem Spendenbeleg angeführt sind.
    Ihre gesamte Jahresspende können Sie bis zu einer Höhe von 10% Ihrer Vorjahreseinkünfte beim Finanzamt geltend machen. Je nach Höhe Ihres Einkommens erhalten Sie bis zu 50% der Spendensumme vom Finanzamt refundiert.
    Unternehmen können bis zu 10 % des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres als Betriebsausgabe geltend machen.
  • Wie kann ich kontrollieren, welche Spendenhöhe das Jane Goodall Institute Austria an das Finanzamt gemeldet hat?
    Wenn Sie einen FinanzOnline-Zugang haben, dann können Sie dort ab März des Folgejahres (also für 2021: ab März 2022) die für Sie angegebene Spendensumme einsehen. Haben Sie keinen FinanzOnline-Zugang, so können Sie Ihren steuerlich absetzbaren Spendenbetrag in Ihrem Steuerbescheid einsehen.
  • Was bleibt gleich? MEHR SPENDEN OHNE MEHR AUSZUGEBEN!!

 

Weitere Informationen zur Absetzbarkeit von Spenden finden Sie auch auf der Website des BM für Finanzen:  https://www.bmf.gv.at/kampagnen/spendenservice.html#Steuerliche_Absetzbarkeit_von_Spenden_

 

Mit Ihrer Hilfe setzen wir uns für den Schutz von Mensch, Tier und Natur mit unseren ganzheitlichen Projekten in Afrika ein. DANKE für Ihr Unterstützung!

Weitere Informationen:

Die amtliche Registrierungsnummer des JGI-A lautet NT2540.